Verträge

Kooperationsvereinbarung (inkl. TAL und JCA)

Innerhalb von sechs Monaten nach in Kraft treten des Zuwendungsvertrages mit dem DZHK ist jede Studienleitung einer DZHK-Studie zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung für DZHK-Verbundprojekte verpflichtet. Diese regelt das Binnenverhältnis zwischen den Zuwendungsempfängern Ihres Studien-Verbundprojektes, insbesondere Studienleitung und Teilprojekten der Forschungsplattform des DZHK. Der Vertrag wird rechtskräftig von den Einrichtungen unterzeichnet und vom jeweiligen Projektleiter zur Kenntnis abgezeichnet. Die Koordination des Prozesses übernimmt die jeweilige Studienleitung. Eine Task Allocation List, ein Joint Controller Agreement, sowie alle weiteren unten aufgeführten Dokumente sind der Vereinbarung obligatorisch beizufügen. Die Verwendung der aufgeführten etablierten Templates gewährleistet eine rasche routinierte Bearbeitung, sie müssen lediglich um studienspezifische Belange (siehe Markierungen in den Dokumenten) ergänzt werden.

 

  • Das Template Kooperationsvereinbarung beruht auf einer Vorlage des BMBF und ist bereits mit mehreren Rechtsabteilungen abgestimmt.
  • Die Task Allocation List (TAL) regelt einzelne Aufgaben und Verantwortlichkeiten innerhalb Ihrer Studie. Bitte verwenden Sie dafür das verfügbare Template für AMG bzw. nonAMG-Studien.
  • Das Joint Controller Agreement regelt Datenschutzbelange und enthält die stets gleichbleibenden Verantwortlichkeiten der Teilprojekte der Forschungsplattform des DZHK.
  • Verpflichtung auf die Leitlinie zur Guten Klinischen Praxis (ICH-GCP) CR.4a
  • Ihr Projektantrag DZHK-Studie
  • Ihr Projektantrag zum DZHK-Biobanking
  • Antrag Forschungsplattform des DZHK (zu erfragen bei forschungsplattform(at)dzhk.de)
  • Formloser Verwertungsplan

Hinweis: Alle Ergänzungen/Änderungen innerhalb der verfügbaren Templates müssen obligatorisch im Verlauf kenntlich gemacht werden, da der Vertrag ansonsten nicht durch die Partner geprüft wird.

Bitte senden Sie den Vertragsentwurf inkl. aller Anlagen an die unten genannten Stellen zur Prüfung. Nach erfolgter Prüfung sind mögliche Änderungen anzunehmen, umzusetzen und bei inhaltlichen Änderungen erneut zu zirkulieren, bevor die finale Freigabe durch datierte Unterschrift der Vertragspartner erfolgt. Dabei sind analoge Unterschriften als auch fortgeschrittene elektronische Signaturen gleichberechtigt zulässig. Nach Start der Unterschriftenrunde sind selbstverständlich KEINE Änderungen mehr im Vertrag zulässig. Sollte dies dennoch der Fall sein, muss der Vertrag erneut in die Prüfung gehen.

Kontake zur Prüfung des Vertragsentwurfs


Studienzentrumsvertrag

Jedes Studienzentrum (Rekrutierungszentrum) muss mit der Studienzentrale (Sponsor/Studienleitung) einen Studienzentrumsvertrag abschließen. Erst dann kann das Studienzentrum aktiviert werden. Bitte stellen Sie vor Vertragsabschluss sicher, dass das Zentrum technisch in der Lage ist an der Datenerfassung über die Forschungsplattform des DZHK teilzunehmen. Bitte nutzen Sie Voraussetzungen IT-Anbindung.


Stellvertreterregelung

Zentrale vom Sponsor eingesetzte Studienleiter können Stellvertreter benennen die für sie vollumfänglich sprechfähig und unterschriftenberechtigt sind. In der Regel sind das die Studienkoordinator:innen. Dafür ist dieses Formular zu nutzen:

Formular Stellvertreterregelung