Verträge

Kooperationsvereinbarung (inkl. TAL und JC)

Innerhalb von sechs Monaten nach in Kraft treten des Zuwendungsvertrages ist jede Studienleitung zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung für DZHK-Verbundprojekte verpflichtet. Diese regelt das Binnenverhältnis zwischen den Zuwendungsempfängern Ihres Studien-Verbundprojektes, insbesondere Studienleitung und Teilprojekten der Forschungsplattform des DZHK. Der Vertrag wird rechtskräftig von den Einrichtungen unterzeichnet und vom jeweiligen Projektleiter zur Kenntnis abgezeichnet. Die Koordination des Prozesses übernimmt die jeweilige Studienleitung.

Bitte erstellen Sie Ihre Kooperationsvereinbarung auf Grundlage des Templates Kooperationsvereinbarung. Dieses Template beruht auf einer Vorlage des BMBF und ist bereits mit mehreren Rechtsabteilungen abgestimmt.

lm Anhang zum Kooperationsvertrag ist eine TASK ALLOCATION LIST (TAL) zu erstellen, die einzelne Aufgaben und Verantwortlichkeiten regelt. Bitte nutzen Sie die "Standard-TAL" als Vorlage und ergänzen Sie diese um Ihre studienspezifischen Belange.

Eine weitere Anlage regelt Datenschutzbelange. Bitte nutzen Sie dafür das Template für den Joint Controller. Das Template enthält die stets gleich bleibenden Verantwortlichkeiten der Teilprojekte der Forschungsplattform des DZHK. Bitte ergänzen Sie es um Ihre Studienbelange auf Seiten Sponsor und Rekrutierungszentren.

Die Verwendung der genannten Templates gewährleistet eine rasche routinierte Bearbeitung. Sie müssen lediglich um studienspezifische Belange (siehe Markierungen in den Dokumenten) ergänzt werden. Alle Ergänzungen/Änderungen müssen kenntlich gemacht werden, da der Vertrag ansonsten nicht durch die Partner geprüft wird. Kenntlichmachungen von Änderungen sind obligatorisch.

Bitte senden Sie die Vertragsentwürfe an die unten genannten Stellen zur Prüfung. Nach erfolgter Prüfung sind mögliche Änderungen anzunehmen, umzusetzen und bei inhaltlichen Änderungen erneut zu zirkulieren, bevor die finale Freigabe durch datierte Unterschrift der Vertragspartner erfolgt. Dabei sind analoge Unterschriften als auch fortgeschrittene elektronische Signaturen gleichberechtigt zulässig. Nach Start der Unterschriftenrunde sind selbstverständlich KEINE Änderungen mehr im Vertrag zulässig. Sollte dies dennoch der Fall sein, muss der Vertrag erneut in die Prüfung gehen, und alle weiteren Abläufe verzögern sich.

Universitätsmedizin Göttingen für die DZHK-Datenhaltung und -Transferstelle:dzhk.support(at)med.uni-goettingen.de

Unabhängige Treuhandstelle der Universitätsmedizin Greifswald für die DZHK-Treuhandstelle:

Institut für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald für das DZHK-LIMS:

ths-dzhk(at)uni-greifswald.de

 

dzhk-lims(at)med.uni-greifswald.de

Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. für das DZHK-Biobanking und die zentrale Koordination der Forschungsplattform:Forschungsplattform(at)dzhk.de
Charité-Universitätsmedizin Berlin und Klinikum der Universität München für das DZHK-BDMS (1+2):bdms(at)dzhk.de
Helmholtz Zentrum München für die DZHK-Ethikkoordination:natalia.schoettl(at)helmholtz-munich.de
ethik(at)dzhk.de

Studienzentrumsvertrag

Jedes Studienzentrum (Rekrutierungszentrum) muss mit der Studienzentrale (Sponsor/Studienleitung) einen Studienzentrumsvertrag abschließen. Erst dann kann das Studienzentrum aktiviert werden. Bitte stellen Sie vor Vertragsabschluss sicher, dass das Zentrum technisch in der Lage ist an der Datenerfassung über die Forschungsplattform des DZHK teilzunehmen. Bitte nutzen Sie Voraussetzungen IT-Anbindung.


Stellvertreterregelung

Zentrale vom Sponsor eingesetzte Studienleiter können Stellvertreter benennen die für sie vollumfänglich sprechfähig und unterschriftenberechtigt sind. In der Regel sind das die Studienkoordinator:innen. Dafür ist dieses Formular zu nutzen:

Formular Stellvertreterregelung